Die CDU-Fraktion Steinbergkirche Quern beantragte am 16.03.2023 die unverzügliche Einberufung der Gemeindevertretung zu einer Dringlichkeitssitzung.
Die Sondersitzung ist aus Sicht der Fraktion dringend notwendig, um das weitere Vorgehen zum Erhalt des Grundschulstandortes Steinbergkirche zu koordinieren.
Zuvor hatte der Amtsschul-Ausschuss eine finale Entscheidung zum Nachteil der Grundschulstandorte Steinbergkirche und Hasselberg getroffen.
Es folgt das Schreiben der CDU-Fraktion welches am 16.03.2023 an den Bürgermeister der Gemeinde Steinbergkirche überreicht wurde. Zuvor wurde dieses Seitens der sechs Gemeindevertreter der CDU-Fraktion unterzeichnet
Steinbergkirche, den 16.03.2023
Gemeinde Steinbergkirche
Herrn Bürgermeister Johannes Erichsen
–gegen Empfangsbekenntnis–
und per E-Mail an alle Gemeindevertreter*innen
Antrag der CDU-Fraktion auf unverzügliche Einberufung der Gemeindevertretung Steinbergkirche zu einer Sondersitzung vom 09.03.2023
jetzt:
Verlangen nach Einberufung zur Sitzung der Gemeindevertretung Steinbergkirche / „Dringlichkeitssitzung“
Sehr geehrter Herr Bürgermeister,
wir, die unterzeichnenden Gemeindevertreter*innen der CDU-Fraktion nehmen Bezug auf unsere bisherigen Bemühungen, den Schulstandort Steinbergkirche zu erhalten.
Leider sind diese Bemühungen erfolglos geblieben. Der Amts-Schulausschuss hat bekanntlich am 08.03.2023 eine finale Entscheidung getroffen, nämlich die, die Grundschulen Steinbergkirche und Kieholm zu schließen und aufzugeben.
Um den Schulstandort Steinbergkirche zu erhalten, erkennt die CDU Steinbergkirche/Quern die Rückübertragung der Selbstverwaltungsaufgabe ‚Schulträgerschaft‘ als „letzten Rettungsanker“ und hatte deshalb mit Schreiben vom 09.03.2023 Antrag auf unverzügliche Einberufung der Gemeindevertretung gestellt und den TOP Beratung und Beschluss über das Verlangen der Rückübertragung von übertragenen Selbstverwaltungsaufgaben gem. § 5 Abs. 4 der Amtsordnung S-H zu behandeln.
Die CDU-Fraktion hat sich erneut zu diesem Thema intensiv beraten. Die derzeitig erneut stagnierende Situation und der sich uns erscheinende mangelnde Willen, die Gemeindevertretung einzuberufen, lässt uns in unseren Bemühungen, sich für die Gemeinde Steinbergkirche und das Allgemeinwohl seiner Einwohnerinnen und Einwohner sowie für den Schulstandort Steinbergkirche einzubringen, keine andere Wahl, als über den Weg, unseren Antrag vom 09.03.2023 wie folgt zu erweitern:
Unter Verweis auf § 34 Abs.1 Satz 4 und § 34 Abs.3 Satz 2 der Gemeindeordnung S-H verlangen die diesen Antrag unterzeichnenden Mitglieder der Gemeindevertretung Steinbergkirche hiermit, die Gemeindevertretung ggf. unter Verkürzung der Ladungsfrist unverzüglich (*), aber spätestens zum 27.03.2023, 19:30 Uhr einzuberufen.
Wir verlangen folgenden Tagesordnungspunkt zur Aufnahme als Beratungsgegenstand:
„Antrag der CDU-Fraktion auf Beratung und Beschluss über das Verlangen der Rückübertragung von übertragenen Selbstverwaltungsaufgaben gem. § 5 Abs. 4 der Amtsordnung S-H.“
Die CDU-Fraktion beantragt, die Gemeindevertretung nunmehr über folgenden Beschlussvorschlag abstimmen zu lassen:
Um die Grundschule Steinbergkirche zu erhalten, beschließt die Gemeindevertretung Steinbergkirche auf Rechtsgrundlage des § 5 Abs. 4 der Amtsordnung S-H das Verlangen der Rückübertragung der mit Beschluss vom 01.09.2014 unter TOP 8 Nr. 1 übertragenen Selbstverwaltungsaufgabe „Schulträgerschaft", mit dem Ziel, die Schulträgerschaft zukünftig zusammen mit der Gemeinde Hasselberg und / oder auch mit anderen, möglicherweise auch privaten Trägern in eigene Hände zu nehmen.
Der Bürgermeister wird beauftragt, den Antrag auf Verlangen schriftlich an den Amtsvorsteher des Amtes Geltinger Bucht zu stellen. Der Bürgermeister wird beauftragt, parallel bei der Amtsverwaltung Geltinger Bucht die finanziellen Auswirkungen der Vermögensauseinandersetzung zu ermitteln und diese der Gemeindevertretung Steinbergkirche unverzüglich vorzulegen.
Begründung:
Nach Auffassung der CDU-Fraktion muss der Grundschulstandort Steinbergkirche auch weiterhin zum Wohle und zum Wachstum der Gemeinde Steinbergkirche und zum Wohle der Einwohnerinnen und Einwohner der amts-einwohnerstärksten, ländlichen Zentralort- und Amtssitz-Gemeinde erhalten bleiben. Allein aus Sachgründen heraus, wie z.B. Barrierefreiheit der Grundschule Steinbergkirche, Verkehrsanbindung, Geburtenzahlenentwicklung in der Gemeinde, Flächenverfügbarkeit für Erweiterung des Schulgebäudes, Einwohnerentwicklung i.V.m. Baugebieten, etc., etc, kann eine Schließung der Grundschule Steinbergkirche nicht in Betracht kommen.
Die ggf. sich ergebende Dringlichkeit ergibt sich aus der verbleibenden Kürze der Zeit in der aktuellen Wahlzeit. Der Erhalt der Grundschulen in Steinbergkirche und Kieholm sollte gemeinsames Ziel der betroffenen Gemeinden sein. Zu einer Sitzung der Gemeindevertretung Hasselberg ist / wurde zum 27.03.2023 geladen.
Auf die beigefügte Sitzungsvorlage der CDU-Fraktion wird verwiesen.
Mit freundlichem Gruß,
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Kai-Ingwer Bendixen Christiane Pareike
Gemeindevertreter, CDU-Fraktionsvorsitzender Gemeindevertreterin
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Jürgen Schiewer Kai Christiansen
Gemeindevertreter Gemeindevertreter
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Finn Schlömer Arne Fries
Gemeindevertreter Gemeindevertreter
(*) rechtl. Definition ‚unverzüglich‘: „ohne schuldhaftes Verzögern“
Empfangsbekenntnis:
Das Original dieses Schreibens habe ich heute, am__________________um________________ Uhr erhalten.
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(Johannes Erichsen, Bürgermeister)
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