
Mit einem Antrag an die Gemeindevertretung von Steinbergkirche wehrt sich der CDU-Ortsverband gegen Einschränkungen bei der Wahlplakate-Werbung.
„Für Steinbergkirche haben wir vom Ordnungsamt lediglich die Genehmigung erhalten, auf einer Plakatwand im Ortskern und in den Ortsteilen Quern und Kalleby Plakate aufzuhängen“, erläutert Jürgen Schiewer, Vorsitzender des CDU-Ortsverbandes Steinbergkirche/Quern die aktuelle Situation. „Nach dem Bescheid der Ordnungsbehörde dürfen wir in 15 von 17 Ortsteilen der Gemeinde keine Wahlplakate platzieren“, so Schiewer weiter.
Das ist er CDU zu wenig und verstößt nach ihrer Auffassung auch gegen geltendes Recht.
Zurückzuführen sind die Einschränkungen auf einen Beschluss der Gemeindevertretung der Altgemeinde Steinbergkirche, der jetzt auf Antrag der CDU zurück genommen werden soll.
„Wir bedienen uns da des § 6 der Geschäftsordnung für die Gemeinde Steinbergkirche der besagt, dass jede Einwohnerin und jeder Einwohner das Recht hat, sich mit Anregungen und Beschwerden an die Gemeindevertretung zu wenden“, erklärt Schiewers Stellvertreter, Michael Donix. „Die Rechtsprechung der letzten Jahre von Verwaltungsgerichten aus ganz Deutschland ist eindeutig auf unserer Seite. Das haben wir in unserem Antrag umfänglich dargestellt. Danach muss es uns erlaubt werden, flächendeckend in der gesamten Gemeinde mit Plakaten für unsere Partei zu werben.“
„Das wir das moderat machen und nicht übertreiben, haben wir bereits bewiesen und ist für uns selbstverständlich“, verspricht Schiewer.
Bürgermeister Gernot Müller (WSQ) ist nach Auffassung der CDU gut beraten, den Antrag auf die Tagesordnung der Septembersitzung der Gemeindevertretung zu setzen und zu empfehlen, alle Einschränkungen zurückzunehmen.
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